Wie gehe ich die Kündigung der Wohnwagenversicherung richtig an?
Die Wohnwagen-Versicherung kündigen: Falls Sie Ihren Wohnwagen verkaufen möchten, steht auch eine Kündigung der Wohnwagen-Versicherung an. Denn bei einem Verkauf des Wohnwagens sollten Sie Ihren Wohnwagen abmelden – dann müssen Sie dafür keine weiteren Kfz-Steuern oder Versicherungskosten für die Haftpflichtversicherung mehr zahlen. Ganz gleich ob Sie eine Vollkasko- oder eine Teilkaskoversicherung für Ihren Wohnwagen haben.
Aber auch ohne Verkauf kann es natürlich Gründe dafür geben, die Wohnwagenversicherung zu kündigen: z.B. wenn Sie die Versicherung wechseln möchten, weil Sie einen Preisvergleich von Wohnwagen-Versicherungen durchgeführt haben. Oder wenn Sie Ihren Wohnwagen dauerhaft auf einem Campingplatz abstellen möchten („Dauercamper“) und den Anhänger nicht mehr bewegen. Auch dann kann die Wohnwagenversicherung gekündigt werden.
Falls Sie Ihren Wohnwagen als Dauercamper auf einem Campingplatz stehen hatten (also nicht als Fahrzeug angemeldet hatten), haben Sie vermutlich aber eine sogenannte Camping-Versicherung abgeschlossen, um den Wert und den Inhalt des Wohnwagens zu versichern. Diese Versicherung für ein „Mobilheim“ ersetzt Schäden wie Feuer, Einbruch, Diebstahl, Überschwemmungen, Sturm (umstürzende Bäume) oder Hagel. Auch diese Campingversicherung sollten Sie im Falle eines Verkaufs des Wohnwagens natürlich kündigen. Klar, eine Wohnwagen-Versicherung ist günstig, aber dennoch möchte man ja nicht unnötig Geld ausgeben.
Wohnwagen-Versicherung und Wohnwagen-Zulassung hängen wie bei allen Fahrzeugen immer zusammen. Um einen Wohnwagen als Anhänger im öffentlichen Raum führen zu dürfen, ist eine Zulassung notwendig und es ist eine spezielle Kfz-Steuer („Wohnwagen-Steuer“) zu zahlen. Dementsprechend ist für eine ordnungsgemäße Zulassung auch eine Haftpflichtversicherung für den Wohnwagen vorgeschrieben. Die Versicherung des Wohnanhängers ist gesetzlich nach § 1 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) zwingend erforderlich. Die Haftpflichtversicherung kann bei einem Versicherer nach Wahl abgeschlossen werden.
Wohnwagen-Versicherung kündigen: drei Varianten
Wird eine Wohnwagenversicherungen nicht mehr gebraucht, so kann sie mit einer dieser Kündigungsvarianten beendet werden:
- fristgerechte Kündigung zum Ablauf eines Versicherungszeitraums
- Sonderkündigung
- die fristlose Kündigung
Wenn sie die Wohnwagen-Versicherung kündigen möchten, sollten Sie sich zunächst über Ihren Versicherungsvertrag bzw. den Versicherungsschein zu Ihrem Wohnwagen informieren. Hier ist vor allem die Kündigungsfrist zu beachten. Jede Caravan-Versicherung hat bestimmte Bedingungen, unter denen eine Kündigung vollzogen werden kann. Um eine fristgerechte Kündigung durchzuführen, sollten Sie sich daher zunächst um die Frist und den Kündigungsweg informieren. Haftpflichtversicherungen werden in der Regel immer für ein Kalenderjahr abgeschlossen. Das Versicherungsjahr endet zum 31. Dezember. Für eine fristgerechte Kündigung der Wohnwagenversicherung muss die Versicherung in der Regel zum 30. November gekündigt werden (an diesem Tag muss das Kündigungsschreiben bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen sein). Geschieht das nicht dann läuft die Versicherung für ein weiteres Jahr.
Beim Verkaufen des Wohnwagens: Sonderkündigungsrecht nutzen!
Es ist aber auch eine Sonderkündigung möglich: unter bestimmten Bedingungen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Hier ist vor allem die sogenannte „Kündigung bei Wagniswegfall“ im Falle einer „Veräußerung des Fahrzeugs“ zu nennen: Dies ist nämlich regelmäßig der Fall, wenn Sie Ihren Wohnwagen verkaufen (veräußern) wollen. Da der versicherte Gegenstand (der Wohnwagen) nicht mehr Ihnen gehört, und Sie das Fahrzeug abmelden, ist auch die Versicherung hinfällig.
Wohnwagen verkaufen – was passiert mit der Versicherung?
Veräußern Sie Ihren Wohnwagen ohne ihn abzumelden, dann geht zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs die Versicherung auf den Käufer über. Sofern dies nicht gewünscht ist, sollten Sie die Versicherung kündigen, damit keine weiteren Kosten mehr entstehen. Im besten Fall kann die Kündigung der Wohnwagenversicherung gleichzeitig mit der Abmeldung des Fahrzeugs durchgeführt werden. Wenn Sie das Fahrzeug wegen des Verkaufs abmelden, haben Sie keine besondere Kündigungsfrist für die Wohnwagen-Versicherung zu beachten.
In der Regel informiert die Kfz-Zulassungsstelle die Versicherung über die Tatsache, dass ein Fahrzeug bzw. der Wohnanhänger abgemeldet wurde. Eigentlich müssen Sie also bei einem Verkauf des Wohnwagens nicht selbst die Kfz-Versicherung kündigen, denn die Versicherung erlischt in der Regel mit der Abmeldung des Wohnwagens. Um sicher zu gehen, ist es jedoch sinnvoll, dass Sie den Verkauf und die Abmeldung des Wohnwagens möglichst zeitnah der Versicherungsgesellschaft anzeigen (mitteilen). Denn nicht unbedingt wird ein Versicherungsvertrag automatisch mit der Abmeldung des Wohnwagens beendet. Er sollte daher sicherheitshalber schriftlich gekündigt werden, damit der Vorgang rechtlich und terminlich eindeutig klar ist. Sollten Sie dies vergessen haben und Ihr Wohnwagen ist bereits abgemeldet und verkauft, so können Sie auch bereits gezahlte Versicherungsbeiträge rückwirkend zurückfordern.
Das Kündigungsschreiben für die Wohnwagen-Versicherung
Für die Kündigung der Wohnwagenversicherung genügt ein knapper Brief. Hier können Sie auf fertige Vorlagen zurückgreifen. Oder Sie nutzen einen Mustertext oder Musterbrief. Hier zeigen wir Ihnen ein Beispiel für den Text für so ein Kündigungsschreiben an die Versicherung:
Diese Angaben sollten Sie auf jeden Fall im Kündigungsschreiben machen:
- Vor- und Nachname und Adresse des Versicherungsnehmers
- aktuelles Datum
- Adresse des Versicherers
- Ihre Versicherungsnummer
- das Fahrzeugkennzeichen (Nummernschild des Anhängers)
- Ihre Unterschrift
Bei einem Wohnwagen-Verkauf nehmen Sie sehr wahrscheinlich ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch, da der Verkauf dies rechtfertigt. Deshalb sollten Sie auch im Kündigungsschreiben darauf hinweisen, dass es sich um eine außerordentliche Kündigung handelt. Hier der Mustertext:
Kündigung der Kfz-Versicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich die oben angegebene Kfz-Versicherung für den Wohnanhänger außerordentlich aufgrund der Veräußerung des Fahrzeugs.
Die Versicherung wurde abgeschlossen für den Wohnwagen _____________________ (Marke und Modell) mit dem Kfz-Kennzeichen __________________.
(ggf.: Der Verkauf erfolgte am __________________.)
(ggf: Die Abmeldung des Fahrzeugs erfolgte am __________________.)
Bitte bestätigen Sie mir meine Kündigung schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
Vergessen Sie nicht Ihre eigenhändige Unterschrift unter dem Schreiben. Schicken Sie den Kündigungsbrief per Einschreiben an die Versicherungsgesellschaft. So gehen Sie ganz sicher, dass der Brief ankommt.
Falls Sie zusätzlich zur Wohnwagenversicherung auch einen sogenannten „Camperinhaltsschutz“ gebucht haben, der den beweglichen Inhalt und die Unterhaltungselektronik Ihres Wohnwagens absichert, dann müssen Sie solche Zusatzpakete natürlich ebenfalls mitkündigen, wenn diese nicht in dem gleichen Versicherungsvertrag laufen.
Sollten Sie oder der Käufer Ihres Wohnwagens den Wohnanhänger nach der Abmeldung noch bewegen wollen, wird ein Kurzzeitkennzeichen benötigt. Deswegen machen einige Wohnwagenbesitzer es bei einem Verkauf so, dass Sie den Wohnwagen angemeldet und mit Versicherung verkaufen und dann im Kaufvertrag für den Wohnwagen festlegen, dass der Käufer sich zeitnah um Ummeldung und die Versicherung kümmern muss. Das ist natürlich möglich, aber als Verkäufer gehen Sie damit ein gewisses Risiko ein. Denn Sie müssen sich dann auf die Zuverlässigkeit des Käufers verlassen.
Sollten Sie auf Nummer sicher gehen wollen, kümmern Sie sich zum Zeitpunkt des Übergabetermins selbst um die Abmeldung des Anhängers und teilen der Versicherung den Termin mit, wann Sie den Wohnwagen abgemeldet und verkauft haben. Der neue Besitzer benötigt dann Kurzzeitkennzeichen oder gleich die richtigen Nummernschilder für die Abholung des Wohnwagens. Hatten Sie nur immer eine Saisonzulassung mit Saisonkennzeichen, kann es natürlich sein, dass der Wohnwagen zum Zeitpunkt des Verkaufs ohnehin keine aktuelle Zulassung hat. Der Käufer des Wohnwagens muss natürlich auch eine Haftpflichtversicherung für den Wohnwagen abschließen, denn wie bei jedem Fahrzeug gibt es für Wohnanhänger eine gesetzliche Pflicht zur Wohnwagenversicherung. Hier finden Sie Tipps zum Abschluss einer neuen Wohnwagen-Versicherung.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Tipps helfen werden, wenn Sie Ihre Wohnwagen-Versicherung kündigen. Sollten Sie Ihren Wohnwagen schnell und unkompliziert verkaufen wollen: Bieten Sie uns Ihren Wohnwagen zum Ankauf an! Wir von Ankauf Wohnwagen kaufen Wohnwagen und machen Ihnen ein faires Angebot für Ihren Wohnwagen. Wir übernehmen dann auch die Abholung und die Abmeldung, so dass Sie sich um die Kündigung der Versicherung nicht mehr kümmern müssen. Hier können Sie ein Angebot für Ihren Wohnwagen einholen.
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