Haben Sie sich gerade den Traum von Ihrem ersten Wohnwagen erfüllt oder planen sich in der nächsten Zeit einen zuzulegen? Damit Sie mit Ihrem Wohnwagen durch Deutschland oder ganz Europa reisen können, gilt es Ihren neuen Wohnwagen anzumelden. Dabei müssen Sie Ihren Wohnwagen aber keinesfalls dauerhaft anmelden, sondern können diesen auch zeitweise anmelden. Grundsätzlich ist als Erstes einmal zu wissen, ob und wie lange Ihr Wohnwagen noch TÜV hat. Ist eine gültige TÜV-Plakette vorhanden, brauchen Sie den Wohnwagen nur noch ummelden. Sollten Sie jedoch einen Wohnwagen kaufen, welcher keine gültige TÜV-Plakette besitzt oder sogar noch im Ausland steht, ist der Weg zur Zulassung ein bisschen mühsamer. In diesem Ratgeber möchten wir Sie über die verschiedenen Kennzeichentypen aufklären und Ihnen im besten Fall helfen, das richtige Kennzeichen für Sie und Ihren Bedarf zu finden.
Überführungskennzeichen
Überführungskennzeichen gibt es in zwei verschiedenen Ausführungen. Zum einen gibt es das Kurzzeitkennzeichen, welches für Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands und der EU genutzt werden kann. Die zweite Variante ist das Ausfuhrkennzeichen, mit welchem Sie Ihren Wohnwagen oder ein neues Fahrzeug von Deutschland in ein Nicht-EU-Ausland oder aus einem Nicht-EU-Ausland nach Deutschland bringen können.
Kurzzeitkennzeichen:
Wenn Sie einen Wohnwagen kaufen wollen und Sie sich für ein Objekt entschieden haben, kommt es zu dem Punkt an dem Sie erfahren, ob dieser zurzeit angemeldet oder abgemeldet ist. Hat der aktuelle Halter den Wohnwagen noch angemeldet, ist die Rückfahrt für Sie gar kein Problem. Sie können den Wohnwagen einfach anschnallen und nach Hause bringen. Dort melden Sie ihn dann einfach innerhalb der nächsten 7 Tage um. Wenn der Wohnwagen aber abgemeldet und stillgelegt ist, muss dieser für die Heimfahrt temporär angemeldet werden - mit einem Kurzzeitkennzeichen. Das Kurzzeitkennzeichen ist für 5 Tage gültig und Sie können es entweder bei Ihrer heimischen Zulassungsstelle anmelden oder an der, wo Sie Ihren neuen Wohnwagen abholen wollen. Damit Sie ein Kurzzeitkennzeichen anmelden können, benötigen Sie neben Ihrem Personalausweis eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung). Mit der eVB-Nummer können Sie bestätigen, dass Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung für den gültigen Zeitraum des Kurzzeitkennzeichens beantragt haben. Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen betragen je nach Versicherung zwischen 35 und 90 Euro. Dazu kommen noch die Kosten von der Zulassungsstelle (ca. 10 Euro) und die Kosten für die Prägung (ca. 15 bis 20 Euro).
Ausfuhrkennzeichen:
Das Ausfuhrkennzeichen (auch manchmal Zollkennzeichen genannt) wird für Export- und Überführungszwecke benutzt und ist minimal neun tage bis maximal 365 Tage lang gültig. Optisch unterscheiden sich Ausfuhrkennzeichen durch Ihre auffällige rote Markierung, in welcher die Gültigkeitsdauer dargestellt ist. Einer der Hauptunterschiede zu einem Kurzzeitkennzeichen ist, dass Sie für ein Ausfuhrkennzeichen eine gültige TÜV-Plakette besitzen müssen. Die TÜV-Plakette muss dabei mindestens so lange gültig sein, wie die Haftpflichtversicherung und das Ausfuhrkennzeichen aktuell sind. Leider ist so ein Ausfuhrkennzeichen kein einhundertprozentiger Garant für ein gültiges Nummernschild. Je nach nichteuropäischem Ausland gelten verschiedene Regeln. Bitte informieren Sie sich vorweg bei Ihrer Zulassungsstelle, ob das Ausfuhrkennzeichen gültig für das geplante Land ist.
Das Wunschkennzeichen
Wer kennt nicht die kreativen Nummernschilder, welche sich so manch ein kreativer Kopf ausdenkt. Abhängig von dem Wohnort, sichern sich viele Menschen in Deutschland individuelle, und meistens lustige Nummernschilder - nicht selten darf auch mal der Name darauf Platz nehmen. Wenn Sie auch Nummernschilder wie „HAL-LO“ (aus Halle), „SIG-GI“ (Sigmaringen), „KU-H“ (Kulmbach) usw. haben möchten, dann müssen Sie beim Anmelden Ihres Wohnwagens ein Wunschkennzeichen angeben. Ein Wunschkennzeichen ist in Deutschland grundsätzlich mit einem zuzüglichen Kostenaufwand zu bekommen. Gewöhnlich liegt dieser Aufwand bei 10,20 Euro; mit Reservierung können noch einmal 2 - 3 Euro dazukommen.
Damit Sie Ihr Wunschkennzeichen für den Wohnwagen bekommen können, gibt es zwei Wege: Der erste und erst einmal denkbar Einfachere ist, das Kennzeichen direkt bei der Anmeldung Ihres Wohnwagens zu beantragen. Da jedoch Straßenverkehrsbehörden typischerweise dauerhaft überlaufen sind, kann sich dieser Vorgang stark in die Länge ziehen. Statt in der Straßenverkehrsbehörde zu warten, können Sie Ihr Wunschkennzeichen im Vorweg im Internet reservieren. Die Fristen für eine Vorausbuchung sind je nach Behörde unterschiedlich geregelt. Diese Zeiten schwanken zwischen 10 bis 90 Tage. Sie können Ihr Wunschkennzeichen jeweils auf der Webseite der ansässigen Zulassungsbehörde auf Verfügbarkeit prüfen lassen und gegebenenfalls reservieren.
Das Saisonkennzeichen
Viele Wohnwagen-Fans freuen sich immer auf die ersten Sonnenstrahlen im Frühling eines jeden Jahres. Warum? Weil viele Ihren Wohnwagen, Oldtimer oder Ihr Motorrad mit einem Saisonkennzeichen ausgestattet haben. Wenn also die Sommermonate nahen, kann das geliebte Gefährt wieder fertig gemacht und gefahren, bzw. beim Wohnwagen gezogen, werden. Sollten Sie also schon wissen, dass Sie Ihren Wohnwagen im Winter lieber im Trocknen abstellen wollen, ist es für Sie in vielerlei vorteilhaft, es mit einem Saisonkennzeichen nur saisonal anzumelden.
Das Kraftfahrzeugbundesamt hat 2015 eine Statistik veröffentlicht, dass in dem Jahr 2015 2,1 Millionen Deutsche ein Saisonkennzeichen benutzten. Die FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) schreibt für Saisonkennzeichen eines Zeitraum von mindestens zwei Monaten bis maximal elf Monaten vor. Die Mehrheit dieser Nutzer wählte einen Zeitraum von 7 Monaten. Wenn Sie Ihren Wohnwagen nur für einen gewissen Zeitraum anmelden, sparen Sie Zeit, Geld und Nerven. Ihr Wohnwagen bekommt mit der Anmeldung eines Saisonkennzeichens einen von Ihnen gewählten Zeitraum. Innerhalb dieses Zeitraumes ist das Fahrzeug für den Straßenverkehr zulässig und versichert. Ist dieser Zeitraum vorbei und es naht der Winter, stellen Sie Ihren Wohnwagen zu Hause ab und lassen ihn ruhen. Innerhalb des inaktiven Zeitraumes des Nummernschildes bezahlen Sie weder Steuern und Versicherung für den Wohnwagen und Sie sparen die Behördengänge und Kosten nach der Erstanmeldung.
Nun müssen Sie entscheiden, was Sie mit Ihrem Wohnmobil machen wollen und welches dieser Nummernschilder für Sie das sinnvollste ist. Lesen Sie auch gerne weitere Beiträge auf unserem Blog.