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veröffentlicht am 25. Februar 2020 in der Kategorie

Kaufvertrag für den Wohnwagen

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Falls Sie sich Ihren Traum vom eigenen Wohnwagen erfüllen möchten, sollten Sie insbesondere beim Kauf eines gebrauchten Wohnwagens einiges beachten. Neben den vielen Details zur Ausstattung und Inneneinrichtung des Wohnwagens, sollten Sie auch auf die Rechtssicherheit achten, um keine unliebsamen Überraschungen zu erleben. Deswegen sollten Sie unbedingt auf einen schriftlichen Vertrag bestehen, der den Verkaufsprozess des Wohnwagens genau dokumentiert und beiden Parteien rechtliche Sicherheit bietet. Insbesondere bei einem Privatverkauf eines Wohnwagens ist dies wichtig.

Beschreiben Sie den Wohnwagen genau

In so diesem Vertrag wird der Gegenstand des Verkaufs genau benannt, in diesem Fall also ein Wohnwagen mit allem darin befindlichen Zubehör. Der Hersteller, das Baujahr und die Fahrzeugnummer des Wohnwagens sollte aufgeführt sein. Auch sollte dokumentiert werden, ob der dazugehörige Fahrzeugbrief vorhanden ist und dieser dann an den neuen Besitzer des Wohnwagens übergeben werden.

Bezahlung beim Wohnwagen-Kauf: Barzahlung ist üblich

Ein zentraler Punkt in so einem Vertrag sind natürlich der Kaufpreis und der Ablauf von Zahlung und Übereignung des Wohnwagens. Bei Verkäufen von Wohnwagen und Wohnmobilen ist oft Barzahlung üblich, dies sollte dann auch im Vertrag vermerkt sein und der Empfang der Gesamtsumme quittiert werden. Andere Zahlungswege sind natürlich auch zu notieren.

Details beachten: Spätere Unzufriedenheit mit dem Wohnwagen vermeiden

Darüber hinaus muss der Vertrag auch Vereinbarungen zur Sachmängelhaftung enthalten - die einfachste Form wäre ein Vermerk wie „Privatverkauf - deswegen keine Rücknahme und keine Garantie“, also ein sogenannter Gewährleistungsausschluss. Dokumentieren Sie im Vertrag auch alle bekannten Schäden oder Mängel, die vielleicht am oder im Wohnwagen vorhanden sind. So vermeiden Sie späteren Ärger.

Oft ein Streitpunkt: Schäden am Wohnwagen

Der Verkäufer eines Wohnwagens sollte natürlich gegenüber dem Käufer keine bekannten Schäden oder Mängel an dem Caravan verschweigen, insbesondere wenn diese nicht sofort ins Auge fallen. Kleinere Kratzer, Verschmutzungen oder andere Gebrauchsspuren sind bei einem gebrauchten Wohnwagen ohnehin zu erwarten, aber falls irgendetwas nicht mehr richtig funktioniert, dann sollte es entweder noch vor dem Verkauf in Ordnung gebracht werden oder Sie sollten es bei der Besichtigung des Wohnwagens besprechen und etwaige Mängel im Kaufvertrag festhalten. Ebenfalls sollten alle Aus- oder Umbauten besprochen werden, die nicht vom Hersteller des Wohnwagens vorgenommen wurden.

Zu beachten ist, dass Sie im Vertrag zum Verkauf des Wohnwagens klare und rechtssichere Vereinbarungen treffen. Im Internet können Sie auch verschiedene Vordrucke und Formulare finden, die Ihnen bei der Erstellung eines Kaufvertrages für den Wohnwagen helfen können.

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