Falls Sie sich Ihren Traum vom eigenen Wohnwagen erfüllen möchten, sollten Sie bereits lange vor der Zulassung - nämlich bereits beim eigentlichen Kauf eines gebrauchten Wohnwagens - einiges beachten. Neben den vielen Details zur Ausstattung und Inneneinrichtung des Wohnwagens, sollten Sie auch auf die Rechtssicherheit achten, um keine unliebsamen Überraschungen zu erleben. Deswegen sollten Sie unbedingt auf einen schriftlichen Kaufvertrag bestehen, der den Verkaufsprozess des Wohnwagens genau dokumentiert und beiden Parteien rechtliche Sicherheit bietet. Insbesondere bei einem Privatverkauf eines Wohnwagens ist dies wichtig.
Beschreiben Sie den Wohnwagen genau
In so diesem Vertrag wird der Gegenstand des Verkaufs genau benannt, in diesem Fall also ein Wohnwagen mit allem darin befindlichen Zubehör. Der Hersteller, das Baujahr vom Fahrzeug und die Fahrzeugidentnummer (FIN) des Wohnwagens sollten aufgeführt sein. Auch sollte dokumentiert werden, ob der dazugehörige Fahrzeugbrief vorhanden ist. Dieser sollte dann an den neuen Besitzer des Wohnwagens übergeben werden.
Bezahlung beim Wohnwagen-Kauf: Barzahlung ist üblich
Ein zentraler Punkt in so einem Kaufvertrag sind natürlich der Kaufpreis und der Ablauf von Zahlung und Übereignung des Wohnwagens. Bei Verkäufen von Wohnwagen und Wohnmobilen ist bei der Übergabe des Wohnwagens oft Barzahlung üblich, dies sollte dann auch im Vertrag vermerkt sein und der Empfang der Gesamtsumme quittiert werden. Andere Zahlungswege sind natürlich auch zu notieren und eine Bescheinigung sollte ausgestellt werden.
Details im Kaufvertrag aufnehmen: Spätere Unzufriedenheit mit dem Wohnwagen vermeiden
Darüber hinaus muss der Vertrag auch Vereinbarungen zur Sachmängelhaftung enthalten. Dokumentieren Sie im Vertrag auch alle bekannten Schäden oder Mängel, die vielleicht am oder im Wohnwagen vorhanden sind. Das ist eine wichtige Arbeit, durch die Sie späteren Ärger vermeiden.
Oft ein Streitpunkt: Schäden am Wohnwagen
Der Verkäufer eines Wohnwagens sollte natürlich gegenüber dem Käufer keine bekannten Schäden oder Mängel an dem Caravan verschweigen, insbesondere wenn diese nicht sofort ins Auge fallen. Kleinere Kratzer, Verschmutzungen oder andere Gebrauchsspuren sind bei einem Wohnwagen, der gebraucht ist, ohnehin zu erwarten. Aber falls irgendetwas nicht mehr richtig funktioniert, dann sollte es entweder noch vor dem Verkauf in Ordnung gebracht werden (das ist zum Beispiel dann umsetzbar, wenn es sich um ein defektes Teil handelt, was einfach ausgetauscht werden kann) oder Sie sollten es bei der Besichtigung des Wohnwagens ansprechen und etwaige Mängel im Kaufvertrag festhalten. Ebenfalls sollten alle Aus- oder Umbauten besprochen werden, die nicht vom Hersteller des Wohnwagens vorgenommen wurden.
Zu beachten ist, dass Sie im Vertrag zum Verkauf des Wohnwagens klare und rechtssichere Vereinbarungen treffen. Im Internet können Sie verschiedene Vordrucke und PDF-Formulare finden, die Ihnen bei der Erstellung eines Kaufvertrages für den Wohnwagen helfen. Die Nutzung dieser Vorlagen ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie sich dazu entscheiden, Ihren Wohnwagen privat zu verkaufen.
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