Nach dem Tod eines Angehörigen kommen viele Aufgaben auf einmal auf Sie zu. Häufig gehört auch ein Wohnwagen zum Nachlass, der oft jahrelang für schöne Urlaube oder als fester Platz auf dem Campingplatz gedient hat. Wenn ihn niemand aus der Familie weiter nutzen möchte, stellt sich die Frage: Wie lässt sich ein Wohnwagen aus dem Nachlass verkaufen, ohne dass es kompliziert wird?
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Unterlagen Sie für den Verkauf benötigen, was bei einer Erbengemeinschaft zu beachten ist und wie Sie den Verkauf mit möglichst wenig Aufwand abwickeln.
Wer darf einen geerbten Wohnwagen verkaufen?
Mit dem Erbfall geht der Wohnwagen in das Eigentum der Erben über. Verkaufen darf ihn also, wer nachweislich Erbe ist. Gibt es mehrere Erben, bilden diese eine Erbengemeinschaft. In diesem Fall gehört der Wohnwagen allen gemeinsam, und der Verkauf muss von allen Miterben mitgetragen werden. Damit nicht jeder Einzelne beim Verkaufstermin anwesend sein muss, kann die Erbengemeinschaft einer Person eine schriftliche Vollmacht erteilen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Damit der Verkauf und die spätere Abmeldung reibungslos verlaufen, sollten Sie folgende Dokumente bereithalten:
- Erbnachweis, zum Beispiel ein Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- bei einer Erbengemeinschaft gegebenenfalls eine Vollmacht der Miterben
- Ihren Personalausweis
Sind die Fahrzeugpapiere nicht auffindbar, lohnt sich ein Blick in die Unterlagen des Verstorbenen oder eine Nachfrage bei der Bank. Bei einer laufenden Finanzierung liegt die Zulassungsbescheinigung Teil II häufig noch dort. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag Wohnwagen verkaufen mit Finanzierung.
Versicherung, Steuer und Stellplatz nicht vergessen
Solange der Wohnwagen zugelassen ist, laufen Versicherung und Kfz-Steuer weiter. Diese Verpflichtungen gehen auf die Erben über. Mit der Abmeldung des Fahrzeugs endet die Steuerpflicht automatisch, und auch der Versicherungsvertrag lässt sich kündigen. Stand der Wohnwagen dauerhaft auf einem Campingplatz, sollten Sie zudem den Pachtvertrag für den Stellplatz prüfen und rechtzeitig kündigen, damit keine unnötigen Kosten entstehen.
Privat verkaufen oder an einen Händler?
Ein Privatverkauf bedeutet Inserate erstellen, Fotos machen, Anfragen beantworten und Besichtigungstermine wahrnehmen, oft weit entfernt vom eigenen Wohnort. Hinzu kommt, dass Erben den Zustand und die Ausstattung des Wohnwagens häufig gar nicht genau kennen. Das macht Verkaufsgespräche schwierig. Gerade in einer ohnehin belastenden Zeit empfinden viele Angehörige diesen Aufwand als zu viel. Der Verkauf an einen seriösen Ankaufspartner ist daher für viele die entlastendere Lösung.
Wir unterstützen Sie beim Verkauf aus dem Nachlass
Wir wissen, dass der Verkauf eines geerbten Wohnwagens mehr ist als ein gewöhnliches Geschäft. Deshalb nehmen wir uns Zeit, beraten Sie in Ruhe und setzen Sie nicht unter Druck. Wir kommen zum Standort des Wohnwagens, auch auf den Campingplatz, und kümmern uns auf Wunsch um den Abbau von Vorzelt und Zubehör, die Abholung und die Abmeldung. Auch eine noch laufende Finanzierung lösen wir diskret bei der Bank ab. Alle Leistungen im Überblick finden Sie in unserem Service.
Fazit: Mit den richtigen Unterlagen ist der Verkauf unkompliziert
Einen Wohnwagen aus dem Nachlass zu verkaufen, ist einfacher als viele denken. Wichtig sind ein gültiger Erbnachweis, die Fahrzeugpapiere und bei mehreren Erben die Zustimmung aller Beteiligten. Mit einem erfahrenen Ankaufspartner an Ihrer Seite bleibt Ihnen der Aufwand eines Privatverkaufs erspart.
Wir von Ankauf Wohnwagen & Wohnmobile kaufen Wohnwagen ab Baujahr 2008 auch aus dem Nachlass an, bundesweit und mit kostenloser Abholung. Nutzen Sie einfach unser Ankaufsformular für Wohnwagen oder rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

