Wer sich einen Wohnwagen zulegen möchte und kurz vor dem Kauf steht, hat neben den Ausgaben für Anschaffung und Ausstattung auch die Kosten für die Versicherung und die Steuern zu berücksichtigen. Die Steuern für einen Caravan sind jedoch grundsätzlich niedrig. Wir haben die zentralen Informationen zum Thema Wohnwagen und Steuern für Sie zusammengefasst.
Grundsätzlich gilt: Jedes Fahrzeug, das am Straßenverkehr teilnimmt, muss versteuert werden. Ein Wohnanhänger verbraucht zwar keinen Kraftstoff und produziert keine Abgase wie ein Auto oder andere Fahrzeuge, jedoch entstehen durch die Straßenbenutzung mit Anhänger natürlich Kosten, für die der Staat einen Ausgleich verlangt.
Die Höhe von Steuern für Ihren Wohnwagen selbst berechnen
Wieviel Steuern Sie für Ihren Wohnwagen zahlen müssen, berechnet sich anhand von zwei Faktoren: dem zulässigen Gesamtgewicht und dem Anmeldezeitraum. Für je angefangene 200 kg Gesamtgewicht werden derzeit pro Jahr 7,46 Euro fällig, maximal jedoch 373,24 Euro im Jahr. So ist es in § 9 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes festgelegt (Stand 2019). Es gibt Online-Rechner, mit denen Sie die voraussichtliche Höhe der Kfz-Steuern für Ihren Wohnanhänger ermitteln können, wenn sie das Gewicht Ihres Anhängers kennen.
Achtung: Bei Wohnmobilen funktioniert die Berechnung der Steuer etwas anders. Im Gegensatz zu Wohnwagen erzeugen Wohnmobile bei der Teilnahme am Verkehr auf den Straßen Emissionen, weshalb hier die Schadstoffeinstufung in eine konkrete Klasse erfolgt, um die Steuer zu berechnen. Die Schadstoffklasse Ihres Wohnmobils können Sie mithilfe der Schadstoff-Schlüsselnummer ermitteln.
Steuern sparen: Den Wohnwagen nur für die Saison anmelden
Besitzer eines Wohnwagens können Steuern sparen, indem sie für ihren Wagen nur für einen begrenzten Zeitraum im Jahr die Zulassung beantragen. Die Berechnung der Kfz-Steuer erfolgt dann nur für diesen Zeitraum. Der Halter eines solchen Anhängers bekommt in diesem Fall ein Saisonkennzeichen für seinen Caravan.
Dauercamper leben günstiger
Als Dauercamper mit festem Stellplatz können Sie natürlich Ihren Wohnwagen auch gänzlich abmelden und zahlen somit keine Kfz-Steuer mehr dafür. Allerdings kann es sein, dass für so einen Campingwagen dann eine neue Steuer, nämlich die Zweitwohnsitzsteuer fällig wird, da der Wohnwagen als Wohn- und Lebensfläche genutzt wird. Dies kann bei einer Dauernutzung von länger als drei Monaten der Fall werden.
Ausnahmen von der Steuer
Für bestimmte, gewerblich genutzte Wohnwagen kann auch eine Steuerbefreiung beantragt werden. Diese führen dann ein Kennzeichen mit grüner Schrift, das anzeigt, dass dieses Fahrzeug von der Steuer befreit ist. Dies kommt für Wohnwagen und Wohnmobile in Frage, die im Rahmen eines Betriebes des Schaustellergewerbes genutzt werden. Über die Steuerbefreiung entscheidet das zuständige Finanzamt, bei dem Sie sich beraten lassen können. Anschließend können Sie das grüne Nummernschild für Ihr Haus auf Rädern beantragen. Der Wohnwagen oder das Wohnmobil dürfen dann natürlich nur noch ausschließlich für diesen speziellen Zweck verwendet werden.
Abmeldung des Wohnwagens beim Verkauf
Möchten Sie Ihren Wohnwagen verkaufen, so empfiehlt sich natürlich eine rechtzeitige Abmeldung, um nicht unnötige Steuern zu zahlen, obwohl Sie Ihren Wohnwagen gar nicht mehr nutzen. Verkaufen Sie an Ankauf Wohnwagen und Wohnmobile, dann übernehmen wir die Abmeldung gerne für Sie. Dies gehört zu unseren kostenlosen Serviceleistungen. Bieten Sie uns einfach Ihren Wohnwagen zum Verkauf an, wir freuen uns auf Ihre Anfrage.